Neuigkeiten

Warum wird der Datenschutzbeauftragte durch den digitalen Omnibus der EU für Geschäftsleitungen wichtiger?

15. Januar 2026
Warum wird der Datenschutzbeauftragte durch den digitalen Omnibus der EU für Geschäftsleitungen wichtiger?

Einleitung
Mit dem digitalen Omnibus hat die EU im November 2025 ein umfassendes Legislativpaket zur Neuordnung des europäischen Digitalrechts vorgelegt. Viele Geschäftsleitungen verbinden damit die Erwartung geringerer Bürokratie und vereinfachter Compliance. Tatsächlich verschiebt der digitale Omnibus jedoch Verantwortung und Entscheidungsrisiken. Der Beitrag zeigt, warum der Datenschutzbeauftragte dadurch nicht an Bedeutung verliert, sondern für Geschäftsleitungen strategisch wichtiger wird.

Rechtsgrundlage und Ausgangslage: Was ist der digitale Omnibus der EU?
Der digitale Omnibus ist kein eigenständiges Gesetz, sondern ein Bündel von Änderungs- und Anpassungsvorschlägen zu bestehenden Digitalrechtsakten. Betroffen sind unter anderem die DSGVO, der AI Act, NIS2, DORA sowie Regelungen zum ePrivacy-Recht.

Ziel des Omnibus ist es, Überschneidungen zu reduzieren, Meldepflichten zu harmonisieren und Regelungsstrukturen zu vereinfachen. Aus Sicht vieler Unternehmen entsteht dadurch der Eindruck, dass regulatorische Risiken insgesamt sinken.

Dieser Eindruck ist trügerisch. Der digitale Omnibus reduziert formale Vorgaben, ersetzt sie aber durch größere Beurteilungs- und Ermessensspielräume.

Verschiebung der Verantwortung: Weniger Checklisten, mehr Risikoentscheidungen
Bisher war Datenschutz in vielen Unternehmen stark checklistengetrieben. Pflichten ergaben sich unmittelbar aus dem Gesetz: Dokumentationen, Fristen, Meldewege, formale Anforderungen.

Der digitale Omnibus verändert dieses Modell. Er verlagert Verantwortung von klaren Vorgaben hin zu Abwägungen und Risikobewertungen. Geschäftsleitungen müssen künftig häufiger entscheiden, ob eine Pflicht tatsächlich greift, wie schwer ein Risiko wiegt und welche Maßnahme angemessen ist.

Diese Entscheidungen sind haftungsrelevant. Sie lassen sich nicht automatisieren und nicht rein juristisch beantworten.

Warum Geschäftsleitungen ohne starken Datenschützer falsch liegen
Mit dem digitalen Omnibus verändert sich auch die Rolle des Datenschutzbeauftragten. Datenschutz ist nicht mehr nur operative Pflichterfüllung, sondern wird zur Managementfrage.

Typische Fragestellungen sind künftig etwa:

Wann ist eine Auskunftsanfrage exzessiv oder unverhältnismäßig?
Welche Datenschutz- oder Cybervorfälle haben Priorität?
Wie greifen DSGVO, KI-Regulierung und IT-Sicherheitsrecht ineinander?

Solche Fragen erfordern Erfahrung, Kontextverständnis und ein Gespür für unternehmerische Risiken. Ein Datenschutzbeauftragter wird damit vom reinen Umsetzer zum Risikoberater der Geschäftsleitung.

DSGVO im digitalen Omnibus: Mehr Spielraum, höhere Haftungsrelevanz
Die DSGVO bleibt als Grundpfeiler des Datenschutzrechts bestehen. Der digitale Omnibus nimmt jedoch punktuelle Anpassungen vor, insbesondere im Bereich der Betroffenenrechte und Meldepflichten.

Ein zentrales Beispiel ist der Umgang mit exzessiven Auskunftsanfragen. Unternehmen sollen stärker befugt sein, unverhältnismäßige Anfragen zurückzuweisen oder einzuschränken. Das reduziert operativen Aufwand, erhöht aber das Risiko von Fehlentscheidungen mit aufsichts- und haftungsrechtlichen Folgen.

Entscheidend ist daher nicht, dass Erleichterungen existieren, sondern wie sie angewendet werden. Genau hier wird die Qualität des Datenschutzbeauftragten relevant.

Zentrale Meldestellen: Vereinfachung mit Entscheidungsrisiken
Der digitale Omnibus sieht eine stärkere Bündelung von Meldepflichten vor, unter anderem durch zentrale EU-Meldestellen für Datenschutz- und Cybersecurity-Vorfälle. Für Unternehmen bedeutet das weniger parallele Meldungen und klarere Prozesse.

Gleichzeitig entstehen neue Bewertungsfragen:

Welche Vorfälle sind tatsächlich meldepflichtig?
Welche Informationen werden zentral verarbeitet?
Welche Folgen hat eine Meldung für Haftung und Aufsicht?

Auch hier reicht reines Gesetzeswissen nicht aus. Gefragt ist die Fähigkeit, Risiken einzuordnen und Entscheidungsgrundlagen für die Geschäftsleitung zu schaffen.

KI, Tracking und Datenwirtschaft: Datenschutz als strategische Funktion
Der digitale Omnibus betrifft nicht nur klassischen Datenschutz. Anpassungen am AI Act, an ePrivacy-Regelungen und am Datenrecht führen dazu, dass Datenschutz immer enger mit IT, Produktentwicklung und Unternehmensstrategie verknüpft ist.

Für Geschäftsleitungen bedeutet das, dass Datenschutz kein isoliertes Compliance-Thema mehr ist. Entscheidungen über KI-Einsatz, Tracking-Modelle oder datenbasierte Geschäftsmodelle haben unmittelbare datenschutzrechtliche und regulatorische Auswirkungen.

Ein moderner Datenschutzbeauftragter muss technische Entwicklungen verstehen, regulatorische Graubereiche erklären und wirtschaftliche Folgen bewerten können. Ohne diese Fähigkeiten wird Datenschutz zum Blockierer, mit ihnen zum Wettbewerbsvorteil.

Praktische Auswirkungen für Geschäftsleitungen
Der digitale Omnibus macht deutlich, dass weniger formale Regeln nicht weniger Verantwortung bedeuten. Geschäftsleitungen müssen häufiger entscheiden, statt nur umzusetzen.

Ein starker Datenschutzbeauftragter wird damit zu einer zentralen Absicherung gegen Fehlentscheidungen, Haftungsrisiken und Reputationsschäden. Seine Rolle verschiebt sich von der operativen Kontrolle zur strategischen Beratung.

Fazit: Der digitale Omnibus ist ein Stresstest für den Datenschutz
Der digitale Omnibus der EU vereinfacht Regelwerke, aber nicht die dahinterstehenden Entscheidungen. Für Geschäftsleitungen steigt damit der Bedarf an fundierter datenschutzrechtlicher Beratung.

Unternehmen, die Datenschutz nun als erledigtes Thema betrachten, werden die Konsequenzen später spüren. Unternehmen hingegen, die ihren Datenschutzbeauftragten strategisch einbinden, verschaffen sich rechtliche Sicherheit und einen nachhaltigen Vorteil.

Schlagwörter
Datenschützer DSGVO Digitaler Omnibus