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Braucht man noch einen Datenschützer? So erstellst du Datenschutzerklärungen mit ChatGPT – einfach und rechtssicher

27. Januar 2026
Braucht man noch einen Datenschützer? So erstellst du Datenschutzerklärungen mit ChatGPT – einfach und rechtssicher

Braucht man noch einen Datenschützer für die Erstellung von Datenschutzerklärungen? #

Eher nicht, war die Antwort, nachdem ich mich mit meinem Kollegen Danilo Terrasi darüber unterhalten habe.

Als Datenschützer sind wir darüber ehrlicherweise auch nicht traurig. Das ist häufig eine Arbeit für Werkstudenten, welche selbst Werkstudenten relativ schnell abbilden können.

Dafür kann man heutzutage ohne Weiteres ChatGPT nutzen. Ihr müsst ihm vorher nur klar machen, dass ihr eine rechtssichere Datenschutzerklärung braucht und er euch explizit bezüglich Zwecken und verarbeiteten Daten befragen kann. Für die meisten Standardfälle, wie eine normale Unternehmenswebseite mit Kontaktformular und Tracking, ist das Ergebnis ausreichend.

Oder man benutzt einen modernen Datenschutzgenerator wie den unseren:
https://www.diedatenschuetzer.online/datenschutz-generator

Wir Datenschützer wollen dann eher für die komplexeren Fälle herangezogen werden. Natürlich sollte man einen Experten drüberschauen lassen. Aber seien wir ehrlich: Das ist einer dieser Standardfälle, den so etwas wie GPT 5.2 gut abbilden kann.